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Zeitarbeit und Personalvermittlung für soziale Berufe
im Raum Stuttgart, |
Zeitarbeit ist ein flexibles Instrument im modernen Personalwesen.
"Arbeitnehmerüberlassung" ist die offizielle Bezeichnung für das "Verleihen" von Arbeitskräften. Gesetzlich geregelt ist sie im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Die Überlassung von Arbeitnehmern ist erlaubnispflichtig und die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen wird regelmäßig kontrolliert.
Die Zeitarbeitskraft ist bei SozialJob angestellt und hat die üblichen Arbeitnehmerrechte. Zwischen SozialJob und dem Zeitarbeitnehmer wird ein Arbeitsvertrag geschlossen. SozialJob bezahlt das Gehalt - auch wenn es gerade keinen Arbeitseinsatz gibt. Die Zeitarbeitskraft erbringt ihre Arbeitskraft beim Kunden.
Zwischen SozialJob und dem Kunden wird ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geschlossen. Der Kunde bezahlt SozialJob die in Anspruch genommenen Arbeitsstunden.
Zeitarbeit bringt sowohl der Zeitarbeitskraft als auch dem Kunden Vorteile. Denn der Kunde bekommt schnell und unbürokratisch geeignetes Personal. Bei sinkender Nachfrage nach Arbeitskräften wird der Zeitarbeitnehmer einem anderen Kunden von SozialJob überlassen. Der Zeitarbeitnehmer hat die Chance, Berufserfahrungen in verschiedenen Arbeitsbereichen zu sammeln und verfügt über ein sicheres Einkommen.